Für Partner von Trust-KYC Partners. Stand: April 2026.
Diese AGB gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen Trust-KYC Partners (nachfolgend „Anbieter“) und Personen oder Unternehmen, die als Partner Nutzer für die Identitätsprüfung (KYC) vermitteln (nachfolgend „Partner“).
Abweichende Bedingungen des Partners finden nur Anwendung, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Gegenstand ist die Vermittlung geeigneter Nutzer an den Anbieter zur Durchführung eines definierten Onboarding- und KYC-Prozesses. Der Anbieter führt die fachliche Abwicklung mit dem Nutzer durch. Der Partner stellt den Erstkontakt bzw. die Weiterleitung her, sofern vertraglich vereinbart.
Der Partner informiert den vermittelten Nutzer wahrheitsgemäß über den Zweck der Weiterleitung. Es ist untersagt, Nutzer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu gewinnen oder Daten Dritter ohne deren Einwilligung zu übermitteln.
Der Partner unterlässt Handlungen, die gegen geltendes Recht oder die Richtlinien des Anbieters verstoßen.
Die Vergütung je erfolgreich abgeschlossenem Vermittlungsfall wird individuell mit dem Partner vereinbart und gilt erst nach schriftlicher (E-Mail genügt) Bestätigung durch den Anbieter. Eine Vergütung wird nur bei nachweislich erfolgreichem Abschluss des vereinbarten Prozesses fällig.
Auszahlungen erfolgen nach den mit dem Partner vereinbarten Fristen und Wegen (z. B. Banküberweisung, Kryptowährung, PayPal). Der Partner stellt korrekte Zahlungsdaten bereit. Etwaige Gebühren Dritter (z. B. Bank, Netzwerk) können den Partner belasten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann die Zusammenarbeit von beiden Seiten mit angemessener Frist gekündigt werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche aus abgeschlossenen Fällen bleiben unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters gemäß Impressum.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt das gesetzlich Zulässige.